Medizinische Versorgung SGB V

Sie brauchen Unterstützung in der Medizinischen Versorgung?
Hier ein paar Infos:
Diese Leistungen werden bei der Krankenkasse durch eine häusliche Krankenverordnung eingereicht, die vom Hausarzt ausgestellt wird.
Daraufhin wird über die Kostenübernahme entschieden.
Für viele ist dieser bürokratische Aufwand sehr kompliziert. Sie können gerne in unserer Verwaltung diesbezüglich anfragen und wir helfen Ihnen mit unserer “Serviceleistung Verordnungsmanagement“.

Unsere Leistungen

  • Injektionen s.c (wie zum Beispiel Thrombosen Spritzen)
  • Insulin Therapie / Intensivierte Therapie
  • Infusionen
  • Kinderkrankenpflege
  • Parenterale Ernährung
  • Verbandswechsel, Wundverband oder Kompressionsverbände
  • Katheter legen
  • Blutdruck– und Blutzuckermessung
  • Medikamentenverwaltung
    • Medikamenten Gabe: diese werden nach fürsorglicher Überprüfung von unserem Helfer in der Pflege verabreicht.
    • Hier bieten wir als Serviceleistung Medikamenten Management, das Sie sich um keine Rezepte oder Besorgungen kümmern müssen. Dies wird über uns in Kooperation mit dem Blister Zentrum für Sie organisiert.
 

Pflege nach SGB XI

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger allein nicht mehr zurecht kommen mit der Körperpflege, stehen wir Ihnen gerne zur Hilfe. Diese Hilfeleistung wird individuell auf Sie eingestellt.
Kontaktieren Sie uns um ein Beratungsgespräch mit unserer Pflegedienstleitung zu vereinbaren.
Sie kommt gerne zur Ihnen nach Hause und kann sich vor Ort ein besseres Bild machen, um Ihnen individuell die beste Hilfe zu bieten.
Hier ein paar Beispiele unsere Leistungen die Sie über Ihren Pflegegrad in Anspruch nehmen können:

Pflegeberatungsgespräche nach §37 Abs. 3

Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Pflegeberatung gemäß § 37 Abs.3.

Es bereitet uns große Freude, Ihnen dabei zu helfen, die passende Pflegeberatung zu erhalten. Diese sind verpflichtend ab PG 2, sobald Sie oder ihr Angehöriger Leistungen der Pflegekasse beziehen.

Entlastungsleistung nach §45 B

Die Entlastungsleistung ist dafür gedacht, Sie als Angehörigen zu entlasten. Sprich, wir unterstützen Sie wo Hilfe gebraucht wird.
Nur bei PG 1 kann die pflegerische Versorgung ( Körperpflege, Inkowechsel) über die 125 € Entlastungsleistung abgerechnet werden. Bei allen anderen Pflegegraden ist dies nicht möglich. Nur über Pflegeleistung oder Sachleistung.
Stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen, deren zu Betreuenden an einer psychischen Störung oder Demenz leiden.
Zum Beispiel einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Unser Leistungskatalog:

  • Einkaufshilfe
  • Arztbesuche in Begleitung

Betreuung

Diese Leistung können Sie in Anspruch nehmen, sowie über den Pflegegrad, über die € 125,00  Entlastungsleistung oder über die Verhinderungspflege
Erbrachte Leistungen werden individuell mit Ihnen besprochen, um den Zeitrahmen und die Bedürfnisse Einklang zu bringen.