Infos rund um die Pflege

Ihre Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt und wann ist eine Pflegebedürftigkeit gegeben?

Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Körperlich, geistig oder seelische Erkrankungen sowie Behinderungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, der Mobilät und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich  für mindestens 6 Monate- in erhebliche, oder höherem Maße Hilfe bedürfen.

Ihre  Pflegekasse bei der Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben beauftragt den Medizinischen Dienst ( MDK) zur Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt dort auf Grundlage des Hilfebedarfs ihren Pflegegrad.
Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an.