Infos rund um die Pflege
Ihre Pflegegrade
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt und wann ist eine Pflegebedürftigkeit gegeben?
Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Körperlich, geistig oder seelische Erkrankungen sowie Behinderungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, der Mobilät und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate- in erhebliche, oder höherem Maße Hilfe bedürfen.
Ihre Pflegekasse bei der Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben beauftragt den Medizinischen Dienst ( MDK) zur Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt dort auf Grundlage des Hilfebedarfs ihren Pflegegrad.
Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an.