Kosten & Abrechnung

Wie wird die Pflege abgerechnet?
Die Leistungen werden in drei Module geteilt:

  • Modul 1: Geldleistung
  • Modul 2: Sachleistung
  • Modul 3: Kombinationsleistung

Modul 1:

Geldleistung

Geldleistung ist die Leistung, wenn die Pflege über Angehörigen geleistet werden ohne Hilfe eines Pflegedienstes.

Modul 2:

Sachleistung

Sachleistung ist eine Leistung, wenn das komplette Pflegegeld über einen Pflegedienst übernommen wird.

Modul 3:

Kombinationsleistung

Kombileistung ist eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung.

Übersichtstabelle Rund um das Budget von Pflegegeld

Zuschuss pro Monat (in €) Pflegegrad
1 2 3 4 5
ambulant
Pflegegeld 0,00 332,00 573,00 765,00 947,00
Pflegesachleistung * 761,00 1.432,00 1.778,00 2.200,00
Entlastungsbetrag 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00
stationär
Leistungsbetrag ** 125,00 770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00
* Anspruch nur über Entlastungsbetrag **zusätzlich: staatlicher Zuschuss zu Pflegekosten (Pflegegrade 2 bis 5)

* Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu € 125,00 pro Monat auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen.

  • Pflegegrad 1
    Dieses Budget steht Ihnen sowie für Pflegeleistung, Betreuung und Hauswirtschaft zur Verfügung.
  • Anders ist es bei den Pflegegraden 2-4
  • Pflegerische Leistungen wie Körperpflege / Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Inkontinenz werden über das Pflegegeld abgerechnet.
  • Betreuung und Hauswirtschaft können sowie über das Pflegegeld oder Entlastungsleistung, Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Bei einer Kundenaufnahme wird Ihnen alles genau erläutert. Sie bekommen von uns einen Kostenvoranschlag, wo Sie genau ersehen können welche Kosten wo abgerechnet werden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung